Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist keine separate Steuer – sie ist eine monatliche Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber behält sie direkt vom Bruttolohn ein und führt sie ans Finanzamt ab. Der Arbeitnehmer sieht das auf seiner Gehaltsabrechnung: Brutto minus Lohnsteuer, minus Solidaritätszuschlag, minus Kirchensteuer, minus Sozialversicherung gleich Netto.
Wie wird sie berechnet?
Die Lohnsteuer hängt von Gehalt, Steuerklasse und weiteren eingetragenen Merkmalen ab (Freibeträge, Kinderzahl). Das Finanzamt stellt dem Arbeitgeber die relevanten Daten elektronisch bereit – die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Der Arbeitgeber zieht dann automatisch den richtigen Betrag ab.
Warum es eine Erstattung gibt
Die monatliche Lohnsteuer ist eine Schätzung. Am Jahresende wird genau abgerechnet: tatsächliches Jahreseinkommen, abzüglich aller Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge. Was zu viel einbehalten wurde, bekommt man zurück. Weil der Arbeitgeber im Laufe des Jahres keine individuellen Abzüge berücksichtigt, liegt die Erstattung bei den meisten Arbeitnehmern bei einigen Hundert Euro.
Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen
Wer hohe wiederkehrende Werbungskosten hat – zum Beispiel einen langen Weg zur Arbeit – kann beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen. Dann zieht der Arbeitgeber direkt weniger Lohnsteuer ab, und man hat monatlich mehr Netto, ohne auf die Jahreserklärung warten zu müssen.
Gesetzliche Grundlage: §§ 38–42 EStG
Verwandte Begriffe: Einkommensteuer · Steuerklasse · Lohnsteuerbescheinigung
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