Steuer-Lexikon

Steuer-Lexikon

Steuerbegriffe verständlich erklärt – ohne Jargon. Von Abgeltungsteuer bis Werbungskosten. Für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte in Deutschland.

Jetzt Mitglied werden – ab 45 € Kostenlos anrufen
Schnellnavigation
A B D E F G H K L P R S V W
A
Abgeltungsteuer

25 % pauschale Steuer auf Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne.

A
Abgabefrist

31. Juli ohne Berater, 28. Februar übernächsten Jahres mit LSHV-Mitgliedschaft.

A
Arbeitnehmer-Pauschbetrag

1.230 € pauschal für Werbungskosten – automatisch, ohne Belege.

A
Außergewöhnliche Belastungen

Krankheitskosten, Pflege, Kuren – was das Finanzamt anerkennt und ab wann.

B
Beihilfe

Krankheitskosten-Zuschuss für Beamte – was absetzbar ist und was nicht.

D
Doppelte Haushaltsführung

Bis zu 1.000 € Miete im Monat absetzbar – plus Heimfahrten und Einrichtung.

E
Einkommensteuer

Steuer auf das zu versteuernde Einkommen. Grundfreibetrag 2025: 12.096 €.

E
Einspruch

Widerspruch gegen den Steuerbescheid – kostenlos, formlos, ein Monat Frist.

F
Freistellungsauftrag

Bis 1.000 € Kapitalerträge steuerfrei halten – muss bei der Bank beantragt werden.

G
Grundfreibetrag

12.096 € (2025) – dieser Betrag ist steuerfrei. Gilt für alle Steuerpflichtigen.

G
Günstigerprüfung

Das Finanzamt wählt automatisch die vorteilhaftere Option – bei Kapitalerträgen und Kindergeld.

H
Homeoffice-Pauschale

6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 € – kein abgeschlossenes Arbeitszimmer nötig.

K
Kapitalerträge

Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – ab 1.000 € greift die Abgeltungsteuer.

K
Kindergeld

255 € pro Kind und Monat – bis 18 Jahre, in Ausbildung bis 25.

K
Kinderfreibetrag

9.312 € (2025) – Günstigerprüfung gegen Kindergeld, ab ca. 65.000 € Einkommen vorteilhaft.

K
Kirchensteuer

9 % der Einkommensteuer in Sachsen – vollständig als Sonderausgabe absetzbar.

L
Lohnsteuer

Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – direkt vom Arbeitgeber einbehalten.

L
Lohnsteuerbescheinigung

Jahresübersicht aller Lohn- und Steuerdaten – Grundlage für die Steuererklärung.

P
Pendlerpauschale

0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab km 21 – Fahrtkosten pauschal absetzen.

P
Progressionsvorbehalt

Kurzarbeitergeld, Elterngeld & Co. sind steuerfrei – erhöhen aber den Steuersatz.

R
Rentenfreibetrag

Der steuerfreie Teil der Rente – abhängig vom Rentenbeginn, lebenslang festgeschrieben.

S
Sonderausgaben

Kirchensteuer, Krankenversicherung, Spenden, Schulgeld – was private Ausgaben absetzbar macht.

S
Splittingtabelle

Ehegattensplitting halbiert das gemeinsame Einkommen – je größer der Unterschied, desto größer die Ersparnis.

S
Steuerklasse

Klassen 1–6 bestimmen den monatlichen Lohnsteuerabzug – und beeinflussen Elterngeld & Co.

S
Steuer-ID

11-stellige lebenslange Identifikationsnummer – wird für ELSTER und VaSt benötigt.

S
Steuerbescheid

Die Jahresabrechnung des Finanzamts – Erstattung oder Nachzahlung, plus ein Monat Einspruchsfrist.

V
VaSt

Vorausgefüllte Steuererklärung – automatischer Datenabruf vom Finanzamt per Vollmacht.

V
Versorgungsfreibetrag

Steuerersparnis für Pensionäre – sinkt jedes Jahr für neue Pensionseintritts-Jahrgänge.

W
Werbungskosten

Berufliche Ausgaben: Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmittel – ab 1.230 € lohnt der Nachweis.

Das Lexikon erklärt – wir setzen es für Sie um

Statt selbst nachzuschlagen: Wir kennen alle Begriffe und beantragen alles korrekt für Sie. Steuererklärung ab 45 €/Jahr, staatlich anerkannt, volle Haftung.

Jetzt Mitglied werden +49 351 21929988