Steuer-Lexikon
Steuerbegriffe verständlich erklärt – ohne Jargon. Von Abgeltungsteuer bis Werbungskosten. Für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte in Deutschland.
25 % pauschale Steuer auf Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, Kursgewinne.
31. Juli ohne Berater, 28. Februar übernächsten Jahres mit LSHV-Mitgliedschaft.
1.230 € pauschal für Werbungskosten – automatisch, ohne Belege.
Krankheitskosten, Pflege, Kuren – was das Finanzamt anerkennt und ab wann.
Krankheitskosten-Zuschuss für Beamte – was absetzbar ist und was nicht.
Bis zu 1.000 € Miete im Monat absetzbar – plus Heimfahrten und Einrichtung.
Steuer auf das zu versteuernde Einkommen. Grundfreibetrag 2025: 12.096 €.
Widerspruch gegen den Steuerbescheid – kostenlos, formlos, ein Monat Frist.
Bis 1.000 € Kapitalerträge steuerfrei halten – muss bei der Bank beantragt werden.
12.096 € (2025) – dieser Betrag ist steuerfrei. Gilt für alle Steuerpflichtigen.
Das Finanzamt wählt automatisch die vorteilhaftere Option – bei Kapitalerträgen und Kindergeld.
6 €/Tag, max. 210 Tage = 1.260 € – kein abgeschlossenes Arbeitszimmer nötig.
Zinsen, Dividenden, Kursgewinne – ab 1.000 € greift die Abgeltungsteuer.
255 € pro Kind und Monat – bis 18 Jahre, in Ausbildung bis 25.
9.312 € (2025) – Günstigerprüfung gegen Kindergeld, ab ca. 65.000 € Einkommen vorteilhaft.
9 % der Einkommensteuer in Sachsen – vollständig als Sonderausgabe absetzbar.
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer – direkt vom Arbeitgeber einbehalten.
Jahresübersicht aller Lohn- und Steuerdaten – Grundlage für die Steuererklärung.
0,30 €/km bis 20 km, 0,38 €/km ab km 21 – Fahrtkosten pauschal absetzen.
Kurzarbeitergeld, Elterngeld & Co. sind steuerfrei – erhöhen aber den Steuersatz.
Der steuerfreie Teil der Rente – abhängig vom Rentenbeginn, lebenslang festgeschrieben.
Kirchensteuer, Krankenversicherung, Spenden, Schulgeld – was private Ausgaben absetzbar macht.
Ehegattensplitting halbiert das gemeinsame Einkommen – je größer der Unterschied, desto größer die Ersparnis.
Klassen 1–6 bestimmen den monatlichen Lohnsteuerabzug – und beeinflussen Elterngeld & Co.
11-stellige lebenslange Identifikationsnummer – wird für ELSTER und VaSt benötigt.
Die Jahresabrechnung des Finanzamts – Erstattung oder Nachzahlung, plus ein Monat Einspruchsfrist.
Vorausgefüllte Steuererklärung – automatischer Datenabruf vom Finanzamt per Vollmacht.
Steuerersparnis für Pensionäre – sinkt jedes Jahr für neue Pensionseintritts-Jahrgänge.
Berufliche Ausgaben: Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmittel – ab 1.230 € lohnt der Nachweis.
Das Lexikon erklärt – wir setzen es für Sie um
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