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Lohnsteuerbescheinigung

Einmal im Jahr stellt der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung aus – eine Übersicht aller steuerrelevanten Lohn- und Abzugsdaten des vergangenen Jahres. Das Finanzamt erhält sie automatisch elektronisch übermittelt. Man selbst bekommt sie auf Papier oder digital – und braucht sie für die Steuererklärung.

Die wichtigsten Zeilen

Zeile 1: Die Steuerklasse. Stimmt sie noch? Nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes kann sie sich geändert haben – aber der Arbeitgeber bekommt das nicht immer automatisch mit.

Zeile 3: Der Bruttoarbeitslohn. Das Jahresgehalt inklusive Boni, Urlaubsgeld und Sachbezüge. Ausgangspunkt für alles weitere.

Zeile 4: Die einbehaltene Lohnsteuer. Was der Arbeitgeber bereits fürs Finanzamt abgeführt hat. Dieser Betrag wird am Jahresende angerechnet.

Zeilen 6/7: Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers und des Ehegatten. Vollständig als Sonderausgabe absetzbar.

Zeilen 12/13: Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zählen zu den Vorsorgeaufwendungen und sind als Sonderausgaben absetzbar.

Zeile 15: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen – Fahrtkostenzuschuss, Essensgutscheine, Kindergartenzuschuss. Wichtig: Ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss mindert die Pendlerpauschale, die man selbst noch ansetzen darf.

Was wenn sie fehlt?

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Bescheinigung bis zum 28. Februar des Folgejahres. Das Finanzamt hat die Daten ohnehin – als Mitglied rufen wir sie per VaSt-Abruf direkt ab, ohne dass man selbst suchen muss.

Verwandte Begriffe: Lohnsteuer · VaSt · Steuerbescheid · Kirchensteuer

Wir rufen Ihre Lohnsteuerbescheinigung per VaSt direkt vom Finanzamt ab.

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