Steuerthema

Steuererklärung für Rentner
in Dresden & Sachsen

Rente ist nicht automatisch steuerfrei. Wir prüfen, ob Sie abgeben müssen – und ob Sie Geld zurückbekommen. Ohne Fachchinesisch, mit voller Haftung.

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Rentenbesteuerung prüfen

Wir berechnen, ob Ihre Rente(n) steuerpflichtig sind und wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist – je nach Rentenbeginn.

Krankheitskosten absetzen

Zahnarzt, Kur, Medikamente, Pflegekosten – außergewöhnliche Belastungen senken die Steuerlast erheblich.

PKV-Beiträge geltend machen

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von Rentnern sind als Sonderausgaben absetzbar – oft ein großer Posten.

Haushaltsnahe Leistungen

Putzhilfe, Gartenpflege, Winterdienst – 20 % der Kosten direkt von der Steuer abziehbar, bis 4.000 € jährlich.

Pflege von Angehörigen

Wer Angehörige pflegt, kann bis zu 1.800 € Pflegepauschbetrag absetzen – ohne einen einzigen Beleg.

Rückwirkend bis 4 Jahre

Freiwillige Abgabe ist 4 Jahre rückwirkend möglich. Wer 2021–2024 nie abgegeben hat, kann jetzt nachreichen.

Was Rentner in Sachsen wissen müssen

DDR-Rente und sächsische Zusatzversorgung

Viele Sachsen beziehen Renten aus der DDR-Rentenversicherung (jetzt DRV) und teils Zusatzversorgungen aus dem öffentlichen Dienst (ZVK). Letztere sind Betriebsrenten – voll steuerpflichtig. Wir kennen die Unterschiede.

Betriebsrente: Oft übersehen

Betriebsrenten, Direktversicherungen und Pensionskassenrenten sind zu 100 % steuerpflichtig – kein Rentenfreibetrag. Wer beides bezieht, überschreitet oft die Steuerpflichtgrenze, ohne es zu wissen.

Wann muss ich zwingend abgeben?

Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag (2025: 11.784 €) übersteigt. Bei mehreren Renten, Mieteinnahmen oder Kapitalerträgen oft schneller erreicht als gedacht.

Steuertipps für Rentner

Steuererklärung als Rentner 2025 – Was viele vergessen
Rentenbesteuerung, Freibeträge, DDR-Rente, Betriebsrente – alles erklärt
15 vergessene Werbungskosten
Auch für Rentner relevant: Steuerberatungskosten, Kontoführung, Haushaltshilfe
Kirchensteuer absetzen in Sachsen
9 % in Sachsen – vollständig als Sonderausgabe absetzbar

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