Steuer-Lexikon › V › VaSt
Steuer-Lexikon

VaSt – Vorausgefüllte Steuererklärung

Das Finanzamt weiß schon vor der Steuererklärung vieles über Sie – weil Arbeitgeber, Rentenversicherung und Krankenkassen ihre Daten automatisch übermitteln. Die vorausgefüllte Steuererklärung, kurz VaSt, macht genau diese Daten abrufbar: direkt aus den Systemen der Finanzbehörden, ohne dass man selbst suchen, tippen oder einreichen muss.

Was steckt im VaSt-Datensatz?

Der Abruf liefert unter anderem die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Beiträge zur Riester- oder Rürup-Rente, Kirchensteuer, Kapitalertragsteuerdaten von Banken und Bescheinigungen über vermögenswirksame Leistungen. All das landet vorausgefüllt in der Erklärung – ohne manuelle Eingabe.

Wie kommt man an die Daten?

Entweder selbst über ELSTER – mit Zertifikat und Steuer-ID. Oder man erteilt einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater eine Vollmacht. Wir rufen die Daten dann direkt ab, prüfen sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit – und bauen die Steuererklärung darauf auf. Das spart Zeit und vermeidet Tippfehler.

Was VaSt nicht ersetzt

Die vorausgefüllte Steuererklärung liefert nur, was Dritte gemeldet haben. Eigene Ausgaben – Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel, Sonderausgaben – müssen weiterhin selbst angegeben werden. VaSt ist ein Start, keine vollständige Erklärung.

Verwandte Begriffe: Steuer-ID · Lohnsteuerbescheinigung · Einkommensteuer

Wir rufen Ihre Steuerdaten per VaSt automatisch ab – Sie müssen nichts eintippen.

Jetzt Mitglied werden