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Beihilfe

Beamte sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert, sondern privat. Damit das bezahlbar bleibt, übernimmt der Staat einen Teil der Krankheitskosten direkt – das ist die Beihilfe. Sie deckt je nach Familienstand zwischen 50 und 80 Prozent der anerkannten Krankheitskosten.

Wie hoch ist die Beihilfe in Sachsen?

Ledige Beamte erhalten in Sachsen 50 Prozent Beihilfe. Verheiratete mit Kindern 70 Prozent. Im Pensionsalter steigt der Anteil auf 70 Prozent, bei Pflegebedürftigkeit auf 100 Prozent. Den Rest trägt die private Krankenversicherung.

Was ist steuerlich absetzbar?

Nur der selbst getragene Anteil des PKV-Beitrags ist als Sonderausgabe absetzbar – also der Teil, den die Beihilfe nicht abdeckt. Die Beihilfe selbst zählt nicht als eigene Ausgabe des Beamten und darf nicht als Sonderausgabe eingetragen werden.

Das klingt einfach, ist aber in der Praxis fehleranfällig. Manche setzen den vollen Versicherungsbeitrag an – das wird abgelehnt. Andere tragen zu wenig ein, weil sie unsicher sind. Die korrekte Berechnung hängt vom individuellen Beihilfesatz und der PKV-Prämienhöhe ab.

Krankheitskosten, die durch die Ritzen fallen

Auch wenn Beihilfe und PKV zusammen viel abdecken – bestimmte Behandlungen, Medikamente oder Hilfsmittel werden manchmal von keiner Seite übernommen. Was dann tatsächlich aus der eigenen Tasche gezahlt wurde, kann als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sobald die zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschritten ist.

Verwandte Begriffe: Sonderausgaben · Außergewöhnliche Belastungen

Als Beamter in Sachsen – wir kennen die Beihilfevorschriften und rechnen korrekt.

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