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Steuerbescheid

Nach der Steuererklärung kommt der Steuerbescheid – das offizielle Schreiben des Finanzamts, das zeigt, wie viel Einkommensteuer für das jeweilige Jahr festgesetzt wird. Er ist ein Verwaltungsakt mit Rechtswirkung: Was dort steht, gilt, sobald er bestandskräftig wird.

Was steht drin?

Das Deckblatt zeigt die festgesetzte Steuer, abzüglich bereits gezahlter Lohnsteuer und anderer Vorauszahlungen. Das Ergebnis ist entweder eine Erstattung oder eine Nachzahlung. Die Anlage dahinter erklärt, wie das Finanzamt gerechnet hat – welche Angaben übernommen, welche gestrichen oder angepasst wurden. Auf der letzten Seite steht die Rechtsbehelfsbelehrung mit der Einspruchsfrist.

Warum man ihn prüfen sollte

Das Finanzamt arbeitet mit großem Volumen. Fehler kommen vor. Die häufigsten: Werbungskosten wurden nicht vollständig anerkannt, die Pendlerpauschale wurde mit falscher Kilometerzahl berechnet, außergewöhnliche Belastungen wurden komplett gestrichen. Wer den Bescheid nur auf Erstattung oder Nachzahlung schaut und ihn dann ablegt, riskiert, echte Fehler zu übersehen.

Einspruch: Ein Monat Frist

Ab dem dritten Tag nach dem Postdatum läuft eine Monatsfrist. Wer innerhalb dieser Frist widerspricht, kann Fehler korrigieren lassen. Danach ist der Bescheid bestandskräftig – kaum noch anfechtbar. Als Mitglied prüfen wir jeden Bescheid sofort und legen bei Bedarf Einspruch ein.

Gesetzliche Grundlage: §§ 155–184 AO

Verwandte Begriffe: Einspruch · Einkommensteuer · Lohnsteuerbescheinigung

Wir prüfen jeden Steuerbescheid – Bescheidprüfung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

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