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Kirchensteuer

Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer. In Sachsen sind das die evangelisch-lutherische Landeskirche und das Bistum Dresden-Meißen. Der Kirchensteuersatz beträgt 9 Prozent der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber zieht den Betrag automatisch vom Gehalt ab – zusammen mit der Lohnsteuer.

Absetzbar als Sonderausgabe

Die gezahlte Kirchensteuer ist vollständig als Sonderausgabe absetzbar. Den Betrag findet man auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 8. Einfach übertragen, fertig. Wer das vergisst, verschenkt Geld – die Kirchensteuer senkt die Steuerlast direkt.

Kirchenaustritt in Sachsen

Wer aus der Kirche austritt, zahlt Kirchensteuer nur noch bis zum Datum des Austritts. In Sachsen erfolgt der Austritt beim Standesamt – nicht beim Finanzamt. Der anteilige Jahresbetrag bis zum Austritt ist trotzdem absetzbar. Wichtig: Der Arbeitgeber muss über den Austritt informiert werden, damit er die Kirchensteuer entsprechend stoppt.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Bei Zinsen und Dividenden wird Kirchensteuer nur automatisch einbehalten, wenn die Bank den Religionseintrag des Anlegers kennt. Wer das nicht mitgeteilt hat, muss die Kirchensteuer auf Kapitalerträge in der Steuererklärung selbst angeben und nachzahlen.

Gesetzliche Grundlage: Landesrecht Sachsen (SächsKiStG)

Verwandte Begriffe: Sonderausgaben · Lohnsteuerbescheinigung · Einkommensteuer

Kirchensteuer als Sonderausgabe – wir tragen sie korrekt ein.

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