Einspruch gegen den Steuerbescheid
Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Der Steuerbescheid kommt – und er stimmt nicht. Das passiert öfter als man denkt. Das Finanzamt hat Werbungskosten nicht anerkannt, die Pendlerpauschale falsch berechnet oder eine außergewöhnliche Belastung komplett gestrichen. Was dann? Einspruch einlegen. Kostenlos, formlos, und in der Praxis oft erfolgreich.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Immer dann, wenn der Bescheid von Ihren Angaben abweicht oder wenn Sie den Eindruck haben, dass etwas nicht stimmt. Typische Fälle: Die Homeoffice-Pauschale wurde ignoriert. Die Kilometerzahl bei der Pendlerpauschale stimmt nicht. Außergewöhnliche Belastungen wurden ohne Erklärung auf null gesetzt. Der Kinderfreibetrag wurde gar nicht erst mit dem Kindergeld verglichen. Oder Sie haben Unterlagen nachgereicht, die im Bescheid keine Erwähnung finden.
Manchmal lohnt sich ein Einspruch auch vorsorglich – wenn beim Bundesfinanzhof ein Verfahren läuft, das eine für Sie relevante Rechtsfrage betrifft. In diesem Fall reicht ein kurzes Schreiben, um sich die Möglichkeit offenzuhalten, vom Ergebnis zu profitieren.
Die Frist: Ein Monat. Kein Tag mehr.
Der Bescheid gilt als bekannt am dritten Tag nach dem Postdatum. Ab da läuft ein Monat. Wer am 4. Juni einen Bescheid vom 1. Juni erhält, hat bis zum 4. Juli Zeit. Danach ist der Bescheid bestandskräftig – kaum noch zu ändern. Versäumte Fristen können nur in sehr engen Ausnahmefällen verlängert werden.
Als Mitglied im SOS Lohnsteuerhilfeverein überwachen wir die Frist und legen bei Bedarf sofort ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.
So legen Sie selbst Einspruch ein
Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingehen – per Brief, Fax oder über das ELSTER-Portal. Die Begründung kann erst einmal fehlen; wichtig ist nur, dass die Frist gewahrt wird. Ein kurzes Schreiben reicht:
Finanzamt [Name]
[Adresse]
Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid [Jahr] vom [Datum]
Steuernummer: [Ihre StNr.]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den oben genannten Bescheid ein.
Begründung folgt.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Datum, Unterschrift]
Was danach passiert
Das Finanzamt prüft Ihren Einspruch und entscheidet dann. Entweder gibt es Ihnen vollständig oder teilweise recht – dann wird der Bescheid geändert. Oder es weist den Einspruch zurück – dann könnten Sie theoretisch klagen, aber das ist selten nötig. Die meisten Einsprüche werden ganz oder zumindest teilweise stattgegeben. Das Finanzamt hat wenig Interesse an langen Auseinandersetzungen.
Was als Mitglied inklusive ist
Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir im Namen unserer Mitglieder Einspruch einlegen und das Verfahren vollständig führen – inklusive Korrespondenz mit dem Finanzamt. Keine extra Kosten, keine Überraschungsrechnung. Wir prüfen jeden Bescheid, und wenn etwas nicht stimmt, handeln wir.
Wir kämpfen für Ihr Geld – ohne Extrakosten
Bescheidprüfung und Einspruch sind Teil jeder Mitgliedschaft. Wir prüfen jeden Bescheid und widersprechen, wenn das Finanzamt Fehler macht.
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