Kirchensteuer in Sachsen – absetzen nicht vergessen
Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 4 Minuten
Die Kirchensteuer zieht der Arbeitgeber jeden Monat automatisch vom Gehalt ab – und genau deshalb vergessen viele, sie in der Steuererklärung anzugeben. Dabei ist sie als Sonderausgabe vollständig absetzbar. Keine aufwendigen Belege, kein Nachweis: Der Betrag steht direkt auf der Lohnsteuerbescheinigung.
9 Prozent – was das konkret bedeutet
In Sachsen berechnet sich die Kirchensteuer mit 9 Prozent der Einkommensteuer. Gilt für die evangelisch-lutherische Landeskirche Sachsens genauso wie für das Bistum Dresden-Meißen. Wer zum Beispiel 5.000 Euro Einkommensteuer zahlt, zahlt 450 Euro Kirchensteuer. Diese 450 Euro trägt man in die Anlage Sonderausgaben ein – und bekommt davon je nach Grenzsteuersatz einen Teil zurück. Bei 30 Prozent wären das 135 Euro.
Wer viele Jahre Kirchensteuer gezahlt hat, ohne sie einzutragen, hat entsprechend viele Jahre Geld verschenkt.
Wo finde ich den Betrag?
Auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 8 (einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers) und ggf. Zeile 9 (Kirchensteuer des Ehegatten). Diese Zahlen werden in die Steuererklärung übernommen – fertig. Mehr Aufwand ist nicht nötig.
Was bei Kirchenaustritt passiert
Wer im Laufe des Jahres aus der Kirche austritt, zahlt nur bis zum Datum des Austritts Kirchensteuer. Der anteilige Betrag bis dahin ist absetzbar. In Sachsen erfolgt der Kirchenaustritt beim Standesamt – nicht beim Finanzamt, und nicht bei der Kirche selbst. Wer den Austritt erklärt hat, sollte prüfen, dass der Arbeitgeber den neuen Status kennt und die Kirchensteuer entsprechend stoppt.
Kapitalerträge und Kirchensteuer – eine häufige Lücke
Bei Zinsen und Dividenden wird die Kirchensteuer nicht automatisch einbehalten, wenn die Bank keinen Religionseintrag gespeichert hat. Wer Kapitalerträge in der Steuererklärung angibt, muss dort auch die fällige Kirchensteuer auf diese Erträge erklären – und zahlen. Das überrascht regelmäßig. Am einfachsten ist es, der Bank den Religionseintrag mitzuteilen, dann läuft es automatisch.
Nachgezahlte oder erstattete Kirchensteuer
Wer Kirchensteuer aus Vorjahren nachzahlt – etwa weil die Bank keinen Abzug gemacht hat –, kann diesen Betrag im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe absetzen. Umgekehrt: Eine Kirchensteuer-Erstattung aus Vorjahren ist im Jahr der Erstattung als Einnahme anzugeben. Klingt kompliziert, passiert aber selten – als Mitglied klären wir das für Sie.
Wir tragen alle Sonderausgaben korrekt ein
Kirchensteuer, Krankenversicherung, Spenden – wir stellen sicher, dass alle Sonderausgaben korrekt erfasst und angesetzt werden.
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