Homeoffice-Pauschale
Seit 2023 gibt es eine dauerhafte Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, an dem jemand ausschließlich zuhause gearbeitet hat. Das Maximum liegt bei 210 Tagen im Jahr – also bis zu 1.260 Euro Werbungskosten allein dafür. Kein abgeschlossenes Arbeitszimmer nötig, keine Belege, kein Aufwand.
Voraussetzungen
Die Pauschale gilt nur für Tage, an denen man ausschließlich von zuhause gearbeitet hat. Wer zwischendurch kurz ins Büro gefahren ist, kann für diesen Tag nicht gleichzeitig Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale ansetzen. Beides für denselben Tag – das geht nicht.
Deshalb lohnt sich ein einfaches Protokoll: Welche Tage Büro, welche Homeoffice? Eine kleine Tabelle reicht, viele Arbeitgeber bestätigen das auch schriftlich auf Anfrage.
Zusammenspiel mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro angerechnet. Wer nur Homeoffice-Pauschale und kaum andere Werbungskosten hat, kommt mit 210 Tagen auf 1.260 Euro – damit knapp über dem automatischen Pauschbetrag. Wer zusätzlich noch Pendlerpauschale für Bürotage hat oder Arbeitsmittel kauft, ist schnell deutlich drüber.
Kein echtes Arbeitszimmer? Kein Problem.
Die Homeoffice-Pauschale gilt unabhängig davon, wo man zuhause arbeitet – Küchentisch, Schlafzimmer, Balkon. Kein abgetrennter Raum nötig. Wer hingegen ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat, das ausschließlich beruflich genutzt wird, kann alternativ die tatsächlichen anteiligen Raumkosten absetzen oder pauschal 1.260 Euro nehmen.
Gesetzliche Grundlage: § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, § 9 Abs. 5 EStG
Verwandte Begriffe: Werbungskosten · Pendlerpauschale · Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Homeoffice-Tage zählen – wir tragen die Pauschale korrekt ein.
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