Pendlerpauschale
Wer regelmäßig zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendelt, kann die Fahrtkosten pauschal absetzen. Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke gilt 0,30 Euro pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 0,38 Euro. Gezählt wird immer nur der Hinweg – nicht hin und zurück.
Wie viele Tage kann man ansetzen?
Das Finanzamt akzeptiert pauschal 220 Arbeitstage ohne Nachweis. Wer mehr oder weniger Tage tatsächlich gefahren ist, kann den realen Wert verwenden. Homeoffice-Tage zählen nicht – dafür gibt es die separate Homeoffice-Pauschale. Urlaub, Kranktage und Feiertage fallen ebenfalls heraus.
Auto, Bus oder Bahn – was ist günstiger?
Wer mit dem Auto fährt, setzt die Kilometerpauschale an. Wer mit Bus oder Bahn fährt, kann alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen. Das Finanzamt nimmt den höheren Wert. Ein VVO-Monatsticket in Dresden kostet rund 87 Euro – im Jahr also rund 1.050 Euro. Wer weit pendelt, kommt mit der Kilometerpauschale oft günstiger. Wer nah dran wohnt und die Tram nimmt, sollte vergleichen.
Kürzeste Straßenverbindung zählt
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – nicht die tatsächlich gefahrene Route. Wer einen Umweg nimmt, weil die Autobahn schneller ist, kann trotzdem nur die kürzere Strecke ansetzen. Das ist ein häufiger Irrtum. Wer also die Strecke auf dem Navi prüft und mit Google Maps vergleicht, findet manchmal Unterschiede.
Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
Verwandte Begriffe: Werbungskosten · Homeoffice-Pauschale · Arbeitnehmer-Pauschbetrag
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