Werbungskosten
Werbungskosten sind Ausgaben, die durch den Beruf entstehen – und die deshalb steuerlich abgesetzt werden können. Der Name klingt nach Marketing, hat damit aber nichts zu tun: Er stammt aus dem 19. Jahrhundert und meint einfach Kosten, die man "aufwenden" muss, um Einkommen zu erwerben.
Was zählt dazu?
Die Pendlerpauschale ist der häufigste und größte Posten. Dazu kommen: die Homeoffice-Pauschale für Tage zuhause, Kosten für Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Bürostuhl bis 800 Euro netto sofort absetzbar), Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge, Berufskleidung die nicht privat getragen werden kann, Bewerbungskosten, beruflich veranlasste Reisekosten und vieles mehr.
Auch der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein ist als Werbungskosten absetzbar.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 Euro als Werbungskosten ab – ohne einen einzigen Beleg. Wer mehr nachweisen kann, bekommt den höheren Betrag. Und dieser Betrag ist leichter zu überschreiten als die meisten denken: Allein Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale zusammen liegen bei vielen Arbeitnehmern bereits bei 1.500 bis 2.500 Euro.
Belege aufheben
Für Arbeitsmittel braucht man Kaufbelege. Für Fahrtkosten und Homeoffice reicht oft eine eigene Aufzeichnung oder die Bestätigung des Arbeitgebers. Das Finanzamt fordert Belege nicht immer an – aber im Zweifelsfall muss man sie vorlegen können.
Gesetzliche Grundlage: § 9 EStG
Verwandte Begriffe: Arbeitnehmer-Pauschbetrag · Pendlerpauschale · Homeoffice-Pauschale
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