Steuertipp

Werbungskosten, die viele Arbeitnehmer vergessen

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten

Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 Euro als Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab – ohne Belege, ohne Nachweise. Wer mehr Werbungskosten hat, spart zusätzlich. Und wer genau hinschaut, stellt fest: Die 1.230 Euro sind schneller überschritten als gedacht. Oft schon durch zwei oder drei vergessene Posten.

Gewerkschaft, Berufsverband, Lohnsteuerverein

Mitglied in ver.di, IG Metall, GEW, dem Deutschen Beamtenbund oder einem Lohnsteuerhilfeverein? Der Jahresbeitrag ist vollständig als Werbungskosten absetzbar. Viele tragen ihn einfach nicht ein – das ist verschenktes Geld. Auch der Beitrag beim SOS Lohnsteuerhilfeverein zählt dazu.

Arbeitsmittel – sofort absetzbar bis 800 Euro

Laptop, Monitor, Headset, Tastatur, Maus – alles bis 800 Euro netto lässt sich im Kaufjahr sofort absetzen. Das gilt auch für Bürostühle, Schreibtische und Lampen fürs Homeoffice, wenn sie überwiegend beruflich genutzt werden. Belege aufheben, fertig.

Nutzen Sie ein Gerät auch privat? Dann ist eine 50/50-Aufteilung oft unproblematisch. Bei einem klar beruflich genutzten Laptop – Firmen-Software, VPN zum Arbeitgeber – können auch 100 Prozent vertretbar sein.

Telefonkosten und Internet

20 Prozent der Telefonkosten – maximal 20 Euro monatlich – können pauschal für den beruflichen Anteil angesetzt werden. Ohne Einzelnachweis. Den Internetanschluss ebenso mit 20 Euro pro Monat. Wer das konsequent einträgt, kommt auf 480 Euro im Jahr allein dafür.

Fortbildung und Fachliteratur

Seminare, Online-Kurse, Zertifizierungen – alles absetzbar, wenn es dem aktuellen Beruf dient. Gleiches gilt für Fachbücher, Fachzeitschriften und Abonnements. Ein Programmierer, der ein IT-Fachbuch kauft, setzt den vollen Preis ab. Ein Lehrer, der für Unterrichtsmaterialien zahlt, ebenso. Das Finanzamt fragt selten nach.

Bewerbungskosten

Bewerbungsfotos, Porto, Mappen, Reisekosten zum Vorstellungsgespräch – alles zählt. Für Online-Bewerbungen werden pauschal rund 8,50 Euro anerkannt, für schriftliche Bewerbungen bis zu 15 Euro. Wer sich intensiv beworben hat, kommt schnell auf mehrere Hundert Euro.

Dienstreisen – was der Arbeitgeber nicht erstattet

Wer außerhalb des regulären Arbeitswegs unterwegs ist – zu Kunden, zu Außenterminen, auf Fachmessen –, darf die Fahrtkosten mit 0,30 Euro pro Kilometer (beide Richtungen) absetzen. Was der Arbeitgeber nicht erstattet, landet als Werbungskosten in der Steuererklärung. Dazu kommen Verpflegungspauschalen: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei ganztägiger Abwesenheit.

Berufskleidung und Reinigung

Schutzkleidung, Uniform, Kasack in der Pflege, Arztkittel – eindeutige Berufskleidung, die nicht privat getragen werden kann, ist absetzbar. Auch die Reinigungskosten dafür. Normale Kleidung, die "nur für die Arbeit" gedacht ist, zählt leider nicht.

Beruflich veranlasster Umzug

Wer wegen einer neuen Stelle oder Versetzung umgezogen ist, kann Umzugskosten absetzen. Pauschal 964 Euro für Alleinstehende (2025), dazu tatsächliche Kosten für Spedition und Ummeldung. Das lohnt sich – viele wissen gar nicht, dass sie das eintragen können.

Kontoführungsgebühr – 16 Euro ohne Nachweis

Klingt marginal. Ist es auch. Aber 16 Euro pauschal, ohne jeden Beleg, einfach eintragen. Keine Begründung nötig, wird anerkannt.

Was alles zusammen ausmacht

Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeitrag, Fortbildung, Homeoffice-Pauschale, Arbeitsmittel – wer das alles konsequent einträgt, kommt schnell auf 2.000 bis 3.000 Euro Werbungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent macht das 230 bis 530 Euro weniger Steuern. Pro Jahr. Einfach so.

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