Doppelte Haushaltsführung in Dresden
Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten
Eine Wohnung in Leipzig, ein Job in Dresden. Oder umgekehrt. Viele Menschen in der Region pendeln nicht täglich – sie haben einfach zwei Haushalte. Und das kostet. Die gute Nachricht: Bis zu 1.000 Euro Miete pro Monat lassen sich steuerlich absetzen, dazu Fahrtkosten, Einrichtung und in den ersten Monaten sogar Verpflegung.
Was genau zählt als doppelte Haushaltsführung?
Drei Dinge müssen zusammenkommen: ein eigener Hausstand am Heimatort, an dem Sie sich finanziell beteiligen, eine zweite Unterkunft am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen – und regelmäßige Heimfahrten. Wer also noch kostenlos bei den Eltern wohnt und keine eigenen Kosten trägt, hat keinen anerkannten Haupthausstand. Das prüft das Finanzamt.
Typisch für die Region: Wer aus Chemnitz, Görlitz oder dem Erzgebirge nach Dresden wechselt und dort eine kleine Wohnung nimmt, während die Familie am Heimatort bleibt – das ist der Klassiker. Auch wer von Dresden aus wöchentlich zu einem Arbeitgeber in eine andere Stadt reist, kann die Zweitwohnung dort geltend machen.
Was sich alles absetzen lässt
Die tatsächliche Miete einschließlich Nebenkosten ist bis maximal 1.000 Euro pro Monat absetzbar – also bis zu 12.000 Euro im Jahr. Liegt die Miete darunter, zählt der echte Betrag. Bei Dresdner Mieten (2025 im Schnitt 11 bis 13 Euro pro Quadratmeter) bleibt eine 50- bis 60-Quadratmeter-Wohnung meist unter dem Limit.
Einrichtung der Zweitwohnung – Möbel, Haushaltsgeräte, Bettwäsche – ist bis zu einer GWG-Grenze von 800 Euro netto pro Artikel sofort absetzbar. Wer günstig eingerichtet hat, setzt oft alles ab.
Für die Heimfahrten gilt die Pendlerpauschale: eine Fahrt pro Woche, 0,30 Euro je Kilometer, einfache Strecke. ÖPNV-Kosten alternativ ansetzbar. Und in den ersten drei Monaten am neuen Beschäftigungsort gibt es Verpflegungspauschalen: 28 Euro pro Volltag, 14 Euro am An- und Abreisetag. Ab Monat vier entfällt das.
Ein konkretes Beispiel
Strecke Leipzig – Dresden: rund 110 Kilometer. Monatliche Miete in Dresden: 750 Euro.
Unterkunft über zwölf Monate: 9.000 Euro. Heimfahrten (46 Wochenenden): 110 km × 0,30 € × 2 Richtungen × 46 = 3.036 Euro. Verpflegung in den ersten drei Monaten (rund 65 Tage): 1.820 Euro. Das ergibt rund 13.856 Euro Werbungskosten – und bei 30 Prozent Grenzsteuersatz über 4.000 Euro weniger Steuern.
Häufige Fallstricke
Kein anerkannter Haupthausstand, weil keine eigene finanzielle Beteiligung – das ist der häufigste Ablehnungsgrund. Daneben: die Zweitwohnung ist zu teuer, über 1.000 Euro kalt. Oder der Hauptwohnsitz ist zu nah am Beschäftigungsort, sodass keine echte berufliche Veranlassung mehr vorliegt. Wer Familie, Freundeskreis und Vereine klar am Heimatort hat, steht gut da.
Wir setzen alle Kosten der doppelten Haushaltsführung ab
Miete, Heimfahrten, Einrichtung – wir stellen sicher, dass nichts vergessen wird und das Finanzamt alles anerkennt.
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