Steuertipp

Pendlerpauschale 2025 – Fahrtkosten richtig abrechnen

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Morgens raus, abends zurück. Wer täglich zur Arbeit fährt, hat das Recht, diese Kosten steuerlich abzusetzen. Klingt selbstverständlich – aber erschreckend viele Pendler rechnen falsch oder geben zu wenig an. Das kostet jedes Jahr echtes Geld.

0,30 oder 0,38 Euro – wann gilt was?

Für die ersten 20 Kilometer (einfache Strecke) gilt 0,30 Euro pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer springt der Satz auf 0,38 Euro. Gezählt wird immer nur der Hinweg – nicht hin und zurück.

Ein Beispiel aus der Region: Sie wohnen in Meißen und pendeln nach Dresden-Gorbitz, rund 30 Kilometer. Das ergibt: (20 × 0,30 €) + (10 × 0,38 €) = 9,80 Euro pro Arbeitstag. Multipliziert mit 220 Tagen: fast 2.160 Euro Werbungskosten allein für den Weg zur Arbeit.

Wohnen Sie nur 18 Kilometer vom Büro entfernt, zum Beispiel in Radebeul? Dann sind es 18 × 0,30 € × 220 Tage = rund 1.190 Euro. Immer noch deutlich mehr als der automatische Pauschbetrag von 1.230 Euro – nah dran, aber es lohnt sich trotzdem, genau hinzuschauen.

VVO-Ticket, Deutschlandticket, Bahn – manchmal besser als die Pauschale

Wer mit Bus und Bahn fährt, kann alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen. Das Finanzamt nimmt dann automatisch den höheren Wert – Pauschale oder echte Kosten.

Für Dresden gilt: Das VVO-Monatsticket kostet rund 87 Euro, im Jahr also knapp 1.050 Euro. Das Deutschlandticket liegt bei 58 Euro im Monat, also 696 Euro im Jahr. Wer mit dem Auto weiter pendelt, kommt mit der Kilometerpauschale oft günstiger. Wer nah dran wohnt und die Tram nimmt, sollte die echten Kosten gegenrechnen – in manchen Fällen ist das besser.

Wie viele Tage können Sie ansetzen?

Das Finanzamt geht pauschal von 220 Arbeitstagen aus. Wer tatsächlich mehr oder weniger Tage gefahren ist, kann den realen Wert nehmen. Homeoffice-Tage zählen nicht – an denen gilt nur die Homeoffice-Pauschale. Urlaub, Krankheit und Feiertage ebenfalls nicht.

Wer also 110 Tage ins Büro gefahren ist und 110 Tage zuhause gearbeitet hat, setzt beides separat an: 110 Bürotage mit Pendlerpauschale, 110 Homeoffice-Tage mit je 6 Euro.

Firmenwagen – ein häufiges Missverständnis

Wer einen Dienstwagen hat, kann keine Pendlerpauschale ansetzen – der geldwerte Vorteil ist bereits pauschal versteuert. Bei der Ein-Prozent-Regelung gibt es eine komplizierte Gegenrechnung, aber das ist ein Fall für unsere Berater.

Nicht vergessen: Die kürzeste Strecke zählt

Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – nicht die Route, die Sie tatsächlich fahren. Wenn Sie einen kleinen Umweg nehmen, weil die Autobahn schneller ist, zählt trotzdem die kürzere Strecke. Manche fahren also faktisch weiter, setzen aber weniger ab, als sie könnten – prüfen Sie das einmal nach.

Als Mitglied lassen Sie das uns machen. Wir vergleichen Pauschale und tatsächliche Kosten und wählen automatisch die bessere Variante.

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