Steuertipp

Homeoffice 2025: Was wirklich absetzbar ist

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Küchentisch, Schlafzimmerschreibtisch oder das umgeräumte Gästezimmer – seit ein paar Jahren ist Homeoffice für viele Dresdner Alltag. Gerade in der IT-Branche, bei der TU oder in der Verwaltung arbeiten viele Arbeitnehmer regelmäßig von zuhause. Was dabei steuerlich abzuholen ist, wissen die wenigsten.

Die gute Nachricht: Seit 2023 gibt es eine dauerhafte Homeoffice-Pauschale. Die schlechte: Viele tragen sie gar nicht erst ein.

6 Euro pro Tag – klingt wenig, ist aber schnell viel

Für jeden Tag, an dem Sie ausschließlich zuhause gearbeitet haben, können Sie 6 Euro als Werbungskosten ansetzen. Das Limit liegt bei 210 Tagen im Jahr – also bis zu 1.260 Euro. Kein abgeschlossenes Arbeitszimmer nötig, keine Belege, kein Aufwand. Der Küchentisch zählt genauso.

Ein konkretes Beispiel: 130 Homeoffice-Tage ergeben 780 Euro – das sind bei einem Steuersatz von 30 Prozent gut 230 Euro weniger Steuern. Für nichts weiter als Tage zählen und eintragen.

Einen Haken gibt es: An Homeoffice-Tagen entfällt die Pendlerpauschale. Beides gleichzeitig für denselben Tag – das geht nicht. Deshalb lohnt sich ein einfaches Protokoll, welche Tage Büro und welche Homeoffice waren. Eine Tabelle auf dem Handy reicht, viele Arbeitgeber bestätigen das auch schriftlich.

Und wenn ich ein richtiges Arbeitszimmer habe?

Wer einen Raum hat, der wirklich nur für die Arbeit genutzt wird – abgetrennt, kein Gästebett, kein Kinderspielzeug in der Ecke – kann entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten absetzen oder pauschal 1.260 Euro nehmen. Das Finanzamt prüft hier genau. Ein Zimmer, das auch nur gelegentlich anderweitig genutzt wird, fällt durch.

Für die meisten ist die einfache Pauschale die bessere Wahl. Weniger Aufwand, kein Streit mit dem Finanzamt.

Laptop, Headset, Schreibtisch – das kommt obendrauf

Unabhängig von der Homeoffice-Pauschale können Arbeitsmittel separat abgesetzt werden. Alles bis 800 Euro netto lässt sich sofort im Kaufjahr absetzen – Laptop, Monitor, Headset, Tastatur, Maus. Auch der Bürostuhl oder der Schreibtisch für das Homeoffice. Belege aufheben, fertig.

Nutzen Sie Geräte auch privat, ist eine 50/50-Aufteilung oft problemlos. Bei einem klar beruflich genutzten Laptop – zum Beispiel mit Firmen-Software – sind auch 100 Prozent vertretbar.

Den Internetanschluss können Sie pauschal mit 20 Euro pro Monat ansetzen – ohne Einzelnachweis.

Was Dresdner IT-Beschäftigte besonders beachten sollten

Gerade bei Infineon, Globalfoundries, SAP oder in der TU-Verwaltung ist der Homeoffice-Anteil hoch. Wer 3 von 5 Tagen zuhause arbeitet, kommt schnell auf 150 Homeoffice-Tage im Jahr. Das sind 900 Euro Pauschale – plus eventuelle Arbeitsmittel obendrauf. Zusammen mit der Pendlerpauschale für die restlichen Bürotage liegt man oft weit über dem automatischen Pauschbetrag von 1.230 Euro, den das Finanzamt sonst ansetzt.

Sprich: Wer nicht selbst einträgt, lässt Geld liegen.

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