Steuertipp

Steuererklärung für Beamte in Sachsen

Stand: 2025/2026 · Lesezeit: ca. 5 Minuten

Lehrer, Polizisten, Richter, Bundeswehrangehörige – Beamte haben bei der Steuer einige Besonderheiten, die bei normalen Arbeitnehmern nicht auftauchen. Gleichzeitig lassen viele Beamte Abzüge liegen, weil sie die spezifischen Regelungen nicht kennen. Wir kennen sie.

Die Beihilfe: Was absetzbar ist und was nicht

Beamte sind in der Regel privat krankenversichert und erhalten vom Dienstherrn eine Beihilfe – je nach Familienstand und Besoldungsgruppe zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Den verbleibenden PKV-Beitrag tragen sie selbst. Und genau dieser Eigenanteil ist als Sonderausgabe absetzbar.

Der häufige Fehler: Manche setzen den vollen PKV-Beitrag an, also inklusive dem Anteil, den eigentlich die Beihilfe abdeckt. Das wird abgelehnt. Andere tragen zu wenig ein. Wir rechnen das korrekt durch – und kennen die sächsischen Beihilfevorschriften.

Dienstkleidung und Reinigung

Polizeibeamte, die Uniform tragen, können Reinigungskosten, Reparaturen und selbst bezahlte Ergänzungsstücke absetzen. Das Gleiche gilt für Bundeswehrangehörige mit Dienstbekleidung oder Ärzte im Klinikum mit eigenem Kittel. Lehrer hingegen haben es schwerer: Normale Kleidung, auch wenn sie "nur für die Schule" ist, zählt nicht. Eine Ausnahme wäre ein echter Schutz- oder Laborkittel für den Chemie- oder Physikunterricht.

Fortbildung, Unterrichtsmaterial, Fachliteratur

Beruflich notwendige Fortbildungen sind absetzbar, auch wenn der Dienstherr sie nicht erstattet. Seminare, Fachtagungen, Sprachkurse mit beruflichem Bezug, Fachliteratur – alles zählt. Lehrer können Unterrichtsmaterialien, Lehrbücher, Software und Arbeitsmittel fürs häusliche Arbeitszimmer geltend machen. Das ist ein häufig unterschätzter Posten, der schnell mehrere Hundert Euro im Jahr ausmacht.

Pendlerpauschale und Dienstreisen

Die Pendlerpauschale gilt für Beamte genauso wie für alle anderen: 0,30 Euro je Kilometer (erste 20 Kilometer), 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Versetzungen oder Außendiensteinsätze – etwa wenn ein Polizeibeamter regulär in eine andere Dienststelle muss – werden als Dienstreisen abgerechnet: 0,30 Euro pro Kilometer in beide Richtungen, plus Verpflegungspauschalen.

Pensionäre: Versorgungsfreibetrag, kein Rentenfreibetrag

Die Pension wird wie Arbeitslohn versteuert – ohne Rentenfreibetrag. Stattdessen gibt es den Versorgungsfreibetrag: Für Pensionäre, die 2025 erstmals Pension beziehen, sind es 14,4 Prozent, maximal 1.080 Euro. Dieser Wert wird jährlich kleiner. Wer zusätzlich zur Pension eine eigene Rente bezieht, hat beide Einkunftsquellen in der Erklärung anzugeben – mit je eigenem Freibetrag.

Darf ein Lohnsteuerhilfeverein Beamte beraten?

Ja. Als LSHV nach § 4 Nr. 11 StBerG sind wir für alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vollständig beratungsbefugt – also für Gehalt, Pension, Kapitalerträge und Vermietungseinnahmen bis 18.000 Euro im Jahr. Wir kennen das sächsische Beamtengesetz, die Beihilfevorschriften Sachsens und die Besoldungsordnung. Kein Thema, das uns neu wäre.

Speziell für Sachsens Beamte

Steuererklärung für Beamte – wir kennen die Besonderheiten

Beihilfe, Dienstkleidung, Pensionsbesteuerung – unsere Berater kennen die Sachsen-spezifischen Regelungen und holen das Maximum für Sie heraus.

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